Staus auf den Bundesautobahnen oder Verzögerungen im Schienenverkehr sind aufgrund der hohen Verkehrsdichte nicht immer vermeidbar. Können geplante Änderungen an der Infrastruktur jedoch zügiger umgesetzt werden, passen sich die Verkehrswege schneller an ein beispielsweise gestiegenes Verkehrsaufkommen an. Eine von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingesetzte Expertenrunde mit Vertretern aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung erarbeitete daher das Grundlagenpapier „Strategiebeschleunigung“. „Die Speditions- und Logistikbranche begrüßt die „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Denn unsere Branche ist durch ihre Kernaufgaben, mehr als jede andere, auf leistungsfähige Verkehrsnetze angewiesen“, erklärt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure.
Derzeit werden Infrastrukturprojekte in Deutschland in einem zweistufigen Prozess aus Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren genehmigt. Viele Aspekte des Projekts werden dabei doppelt von unterschiedlichen Behörden geprüft. Beispielsweise wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl im Raumordnungs- als auch im Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das BMVI plant jetzt, in Abstimmung mit den betroffenen Ländern, ein integriertes Genehmigungsverfahren als Pilotvorhaben umzusetzen, mit nur einer Behörde in der Verantwortung, um insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung einfacher und effizienter gestalten zu können. „Der LBS sieht dieses Vorhaben sehr positiv, denn schlankere Prozesse führen nicht nur zu schneller realisierten Maßnahmen, sondern bedeuten damit auch deutliche Kosteneinsparungen“, kommentiert Brenner.
Insbesondere für vergleichsweise „einfache“ Projekte wie Ersatzneubauten von Brücken sieht das Strategiepapier eine stärkere Nutzung vereinfachter Genehmigungsverfahren vor. Grundsätzlich könnten bereits jetzt bei den Plangenehmi-gungsverfahren kürzere Strukturen genutzt werden. Doch im Moment wird davon aufgrund der komplexen Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit den Umweltverträglichkeitsprüfungen selten Gebrauch gemacht.
Ein weiterer Punkt ist eine Erneuerung der Artenschutzlisten, die seit Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vor 25 Jahren unverändert sind, mit der Folge, dass derzeit auch Schutzmaßnahmen für Arten vorgenommen werden müssen, die wieder häufig vorkommen. Das ist eine dringend erforderliche Aktualisierung, die einen Beitrag zum Ausgleich zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen, insbesondere bei Neu- und Erweiterungsflächen der Speditions- und Logistikbranche, leisten könnte.
Besonders zu begrüßen ist das Vorhaben des BMVI, auf europäischer Ebene eine Änderung der UVP-Richtlinie einzuleiten, um in Deutschland wieder eine gerichtsfeste Präklusionsregelung einführen zu können. Um dringend benötigte Bau- und Verkehrsprojekte voranzutreiben, braucht die Wirtschaft Rechtssicherheit. Dazu gehört insbesondere eine zeitlich limitierte Einwendungsfrist im Ge-nehmigungsverfahren, nach dessen Ablauf ein weiteres Vorbringen gegen das beantragte Vorhaben ausgeschlossen ist. Damit könnte eine erhebliche Verfah-rensbeschleunigung und Prozessökonomie erreicht werden.
„Mit der vorgesehenen „Strategie Planungsbeschleunigung“ sollen die bereitgestellten finanziellen Mittel schneller in erfolgreich umgesetzte Projekte münden. In der nächsten Legislaturperiode muss daher zügig ein Planbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht werden, um die gesetzliche Handlungsgrundlage zu schaffen“, legt Brenner abschließend den Standpunkt des LBS dar.
LBS Brennpunkt - LBS setzt sich für Planungsbeschleunigung der Infrastrukturvorhaben ein.pdf