Mit dem Mobilitätspaket hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Paket zur Neustrukturierung des wettbewerbs-, sozial- und umweltpolitischen Ordnungsrahmens für den Straßengüterverkehr in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. „Das Paket enthält zwar Ansätze, um für die Marktteilnehmer in Europa gleiche Eintrittsvoraussetzungen zu schaffen. Der Revision bedürfen aber aus unserer Sicht einige Teile des Vorhabens. Dazu zählen unter anderem diejenigen Texte, die die Einhaltung der neuen Regelungen beispielsweise durch Kontrollen sicherstellen. Insbesondere das Entsenderecht sehen wir für unsere Branche kritisch“, stellt Sabine Lehmann, Geschäftsführerin des LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure, die Position ihres Verbandes dar.

Ein wichtiger Teil des Mobilitätspakets ist eine Neufassung der Berufs- und Marktzugangsregeln im Güterkraftverkehrsgewerbe. Inhaltlich können die Mitgliedsstaaten festlegen, dass Unternehmen, die ausschließlich leichte Nutzfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einsetzen, den gleichen Regeln unterworfen werden wie Unternehmen mit schwereren Fahrzeugen.

„Die Integration der leichten Nutzfahrzeuge in die Berufszugangsregeln wird von den LBS-Mitgliedern grundsätzlich als Angleichung der Markteintrittsvoraussetzungen für alle Marktteilnehmer begrüßt. Die Einbeziehung stärkt damit den fairen Wettbewerb und leistet gleichzeitig einen Beitrag zu einer höheren Verkehrssicherheit. Dabei gilt es aber, die Berufszugangsregeln nicht allein auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Einhaltung der Niederlassungsbedingungen zu begrenzen. Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zGG einsetzen, sollten auch die Kriterien für persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung erfüllen sowie weiteren Vorschriften des Marktzugangs, wie beispielsweise der Kabotageregelung und der Risikoeinstufung gewerblich tätiger Güterkraftverkehrsunternehmen, unterliegen. Lässt die EU-Kommission bei diesen Regelungen Gestaltungsspielraum für die Mitgliedsstaaten, sind Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Neufassung ja verhindert werden sollten, vorprogrammiert“, erklärt Lehmann.

Des Weiteren soll mit dem EU-Mobilitätspaket die derzeit geltende Kabotageregelung neu gefasst werden. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen zukünftig im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung innerhalb von fünf Tagen eine unbegrenzte Zahl von Kabotagebeförderungen im Aufnahmemitgliedstaat oder in angrenzenden Mitgliedstaaten möglich sein, Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten sind geplant. „Der LBS begrüßt, dass die Kommission eine Neuregelung schaffen will. Die bisherige Regelung ist nicht kontrollierbar und läuft damit ins Leere. Im Grunde sollten wir auf solche Regelungen wie bei der Kabotage in Europa verzichten können. Solange aber hier so ungleiche Wettbewerbsbedingungen vorherrschen, werden wir – kontrollierbare – Regelungen brauchen“, kommentiert Lehmann.

Ein wesentliches Thema ist zudem die Entsendung von Kraftfahrern im Straßengüterverkehr. Die aktuellen Regelungen hierzu sind im Ergebnis geprägt von nationalen Alleingängen. Die EU-Kommission versucht nun eine Lösung für dieses Problem zu finden und spezielle Regelungen für den mobilen Sektor im Mobility-Package zu schaffen, nachdem sich das allgemeine Entsenderecht als ungeeignet erwiesen hat. „Die LBS-Mitglieder bezweifeln, dass die vorgelegte Modifizierung des EU-Entsenderechts das beste Mittel ist, um soziale Missstände im internationalen Straßengüterverkehr zu beseitigen. Aus praktischer Sicht muss vielmehr die Einhaltung des bereits jetzt engmaschigen Netzes aus bestehenden Regelungen durch verstärkte Kontrollen konsequent unterstützt werden. Auch einem weiteren Ziel der EU-Kommission, den europäischen Mindestlohnflickenteppich zu entwirren und damit bürokratische Hürden sowie unterschiedliche Meldepflichten abzubauen, wird die geplante Anpassung nicht gerecht“, erläutert Lehmann.

Auch eine gewisse Flexibilisierung bei den Wochenruhezeiten sieht der Vorschlag der Kommission vor. "Leider ist der Weg nicht mutig zu Ende gegangen worden, denn der Vergrößerung des Zeitfensters für die Disposition der unterschiedlichen Wochenruhezeiten steht eine strengere Ausgleichspflicht für reduzierte wöchentliche Ruhezeiten gegenüber. Insofern bleibt abzuwarten, was die ausstehenden Gespräche über das EU-Mobilitätspaket zu den Wochenruhezeiten, aber auch zu den anderen angesprochenen Themen bringen werden“, so Lehmann.

pdfLBS Brennpunkt - Maßnahmen zur Erhöhung des Wirkungsgrades des EU-Mobilitätspakets nötig.pdf

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