(03.08.2010)

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat an diesem Montag (02.08.2010) über die Klage von 14 Unternehmern gegen das Durchfahrverbot auf der Bundesstraße B 25 verhandelt und in seinem Urteil heute Nachmittag die Klagen abgewiesen.

Die Anordnung des Durchfahrverbotes in Dinkelsbühl sei rechtlich nicht zu beanstanden. Damit ist die Tür zu weiteren Fahrverboten - zunächst anstehend im Ostalbkreis - aufgestoßen. Die IHK Schwaben sieht darin eine für die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort gefährliche Entwicklung. Wirtschaftliche und (verkehrs-) politische Fragen stellten aber bei der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach über die formale Rechtmäßigkeit der Anordnung keine Rolle.

Nähere Informationen erhalten Sie anbei aus der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil und aus der gemeinsamen Presseerklärung der IHK Schwaben und der Speditions- und Transportverbände LBS und LBT (Download).

Die Hälfte der Kläger hat selbst an der Verhandlung teilgenommen, ebenso die Geschäftsführer der Verbände LBS und LBT.

pdf pressemitteilung 02.08.2010

pdf pm_ihk_lbs_lbt_zu_b-25-urteil_vg_ansbach

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Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München

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Fax 089 30 90 707 77

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