Die Anstrengungen der Bundesregierung zur Bürokratieentlastung der mittelständischen Wirtschaft sind aus Sicht des LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber noch lange nicht aus. Viele Unternehmen aus der Speditions- und Logistikbranche profitieren von den jetzigen Entlastungsvorschlägen im Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes und im Eckpunktepapier der Bundesregierung wenig bis gar nicht.

„Eine einfache Maßnahme zum Bürokratieabbau, die weder im Gesetzentwurf noch im Eckpunktepapier berücksichtigt ist, ist die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen“, sagt LBS-Geschäftsführerin Edina Brenner. Die Speditions- und Logistikbranche hat erhebliche buchhalterische Pflichten zu erfüllen und könnte sich enorme Kosten sparen, wenn die Aufbewahrungsfristen für viele buchhalterische Dokumente von zehn auf fünf Jahre verkürzt würden.

Zudem ist zu kritisieren, dass der Vorschlag zur Anhebung des Schwellenwertes für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro nicht mehr, wie das ursprünglich der Fall war, im Gesetzentwurf enthalten ist. Da die letzte Anpassung hier vor 50 Jahren erfolgte, ist eine Anhebung der Wertgrenze überfällig.

Positiv sieht der LBS die ab dem zweiten Halbjahr 2015 geltende „One in, one out“-Regelung, nach der bei neuen Regelungsvorhaben bürokratische Belastungen in gleichem Maße abgebaut werden müssen. Allerdings muss diese Regelung konsequent umgesetzt werden. Mit der im Eckpunktepapier gewählten Formulierung, dass die zu erbringende Kompensation „gedeckelt“ werden kann, erlaubt die Bundesregierung Ausnahmen, die die Regelung letztlich wirkungslos machen kann.

Das erst zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz zum Mindestlohn widerspricht dagegen allen Anstrengungen zum Bürokratieabbau. Neben den Dokumentationspflichten birgt die im Gesetz implementierte Auftraggeberhaftung für Spediteure einen nicht mehr handhabbaren bürokratischen Aufwand.

Die enormen Belastungen zeigen sich auch im Bericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau für 2014. Demnach ist der Anstieg des Erfüllungsaufwandes für die deutsche Wirtschaft durch 2014 beschlossene Regelungsvorhaben um rund 10,3 Milliarden angewachsen. Maßgeblich für diesen Anstieg sei die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

pdfLBS Brennpunkt: Branche_von_Bürokratieentlastungsgesetz_enttäuscht

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