(04.07.2016)

Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist letzte Woche dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Werte in München gefolgt. Der Freistaat Bayern hat nun ein Jahr Zeit, um den Luftreinhalteplan nachzubessern. Gelingt das nicht, droht dem Freistaat ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Als Maßnahmen stehen auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in München immer wieder zur Disposition.

Der Lkw wird in der öffentlichen Diskussion nach wie vor als einer der Hauptverursacher hoher Stickoxid-Werte ausgemacht. Dabei wurden die gesetzlichen Grenzwerte für Emissionen der neuesten Motorengeneration erheblich reduziert. „Die Fokussierung auf die Stickstoffdioxid-Werte darf nicht zu massiven Einschränkungen der Innenstadtversorgung führen“, erklärt Edina Brenner, Geschäftsführerin des Landesverbandes der Bayerischen Spediteure (LBS).

Außerdem hat die Speditions- und Logistikbranche seit Jahren erheblich in neueste Motorengenerationen investiert. Millionen wurden für Fahrzeuge der Euro V und in den letzten Jahren der Euro VI-Klasse ausgegeben, Fahrzeugflotten um- oder nachgerüstet. Weitere Investitionen auf diesem Niveau sind wirtschaftlich nicht vertretbar und technisch derzeit auch gar nicht möglich. „Das ist ein großer Beitrag der Speditions- und Logistikbranche für den Umweltschutz“, so Brenner.

Der LBS spricht sich deshalb dafür aus, alle Fahrzeuggruppen, also auch Pkw, private und öffentliche Busse sowie Baumaschinen in die Diskussion um die Stickstoffdioxidbilanz der Stadt München mit einzubeziehen.

Auch der Einführung einer „blauen Plakette“ steht der LBS kritisch gegenüber. Derzeit ist im Gespräch, dass nur Fahrzeuge der Euro VI-Norm eine entsprechende Plakette erhalten und damit die Münchner Innenstadt befahren können. „Der „blauen Plakette“ fehlt derzeitig aber noch die Gesetzesgrundlage. Wir als LBS geben zu bedenken, dass für ein prosperierendes München auch Euro V-Lkw sowie entsprechend umgerüstete Fahrzeuge mit vergleichbar guten Emissionswerten Zufahrt zur Innenstadt brauchen“, erläutert Brenner.

Der LBS begrüßt dagegen die Projekte der Landeshauptstadt München zur Förderung der Elektromobilität. Schwere, mehrachsige Nutzfahrzeuge ab 3,5 t für die innerstädtischen Lieferungen sind allerdings nicht in die Förderung einbezogen und entsprechende Serienprodukte auf dem Markt noch gar nicht erhältlich.
Zur Versorgung des Großraum München werden riesige Mengen an Industriegütern und Produkten des täglichen Bedarfs geliefert. Diese Anlieferungen werden in der Regel mit Fahrzeugen von bis zu 18 Tonnen vorgenommen, die Großmarkthalle dagegen auch mit größeren LKW mit bis zu 40 Tonnen beliefert. Der Schluss, dass Kleintransporter und Lastenfahrräder im Bereich E-Mobility den Verteilerverkehr dieser enormen Mengen für den Großraum München bewältigen können, geht fehl. Das Gegenteil ist der Fall: Diese Mengen, verteilt auf kleinere Fahrzeuge im Bereich von 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bzw. eine Tonne Nutzlast, würden die Anzahl der Fahrzeuge, die im Großraum München bereits heute unterwegs sind, explosionsartig steigern.

„Eine Maßnahme im Segment der Nutzfahrzeuge dagegen wäre, die Einhaltung des Durchfahrverbots für den Transit auch wirklich zu kontrollieren. Dafür hat sich die Branche seit jeher ausgesprochen. Die Einfahrt für die Fahrzeuge, die den Großraum München wirklich versorgen, muss dagegen im Bereich der zwingend notwendigen Dieselfahrzeuge sichergestellt werden“, sagt Brenner.

pdfLBS sieht Versorgung der Stadt München bei potenzieller Aussperrung der Dieselfahrzeuge gefährdet

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