(27.08.2020, Aktualisierung: 28.08., 18:10 Uhr)

Widersprüchliche Äußerungen aus der Politik stellen in Zweifel, welche Mitarbeiter Lohnfortzahlung erhalten, wenn sie nach der Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne müssen. Ursprünglich hatten die bayerischen Behörden den Standpunkt vertreten, dass keiner eine solche Fortzahlung erhält, der bewusst in Risikogebiete gereist war. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zwar eine gegenteilige Ansicht geäußert, Bayern beharrt aber auf seiner Sicht der Dinge.

  •  Aktualisierung 28.08.2020, 18:10 Uhr

Derzeit liegen keine weiteren bzw. neuen Informationen zum Sachverhalt vor. Bis auf Weiteres empfehlen wir die Corona-Info-Seite der Bayerischen Staatsregierung als Quelle für weiterführende Informationen.

  • Ursprünglicher Beitrag vom 27.08.2020

Klärungsbedarf ist entstanden: Müssen Beschäftigte, die nach ihrer Rückkehr aus einem ausgewiesenen Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, entgegen ursprünglichen Mitteilungen der bayerischen Behörden weder mit einem Lohnausfall rechnen noch ihre Abwesenheit mit Urlaub ausgleichen? Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums verwies gestern, so berichtet tagesschau.de, auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder. "Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben", sagte er bei einer Pressekonferenz. "Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten."

Grundsätzlich erhalten Personen, die als Folge der Corona-Schutzmaßnahmen in Quarantäne müssen, eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese wird zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt und dann von der zuständigen Bezirksregierung an den Arbeitgeber erstattet. Generell erfasst das auch die Fälle der Einreise-Quarantäne , die für Einreisende aus Risikogebieten gilt.

Die Aussage aus dem Bundesministerium steht im Widerspruch zu dem, worauf sich Unternehmen in Bayern bisher verlassen konnten. Staatsministerin Melanie Huml hatte am 9. Juli 2020 mitgeteilt, dass nach Reisen in ein Risikogebiet unter Inkaufnahme der Quarantäne bei Rückkehr kein gesetzlicher Verdienstausfall in Anspruch genommen werden könne. Huml erläuterte: "Wer trotz der Ansteckungsgefahr in ein bekanntes Risikogebiet reist und sich deshalb bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben muss, erhält keine finanzielle Entschädigung. Das sollte jeder vor so einer Entscheidung bedenken."

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun am 27. August 2020 dem vbw gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass an der bayerischen Haltung festgehalten wird. Wer wissentlich in ein Risikogebiet reist, erhält nach der Rückkehr keine Entschädigung. Juristisch wird das auf die analoge Anwendung von § 254 BGB und den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt.

Arbeitgeber sollten sich deshalb in Zweifelsfällen vom Arbeitnehmer belegen lassen, dass ein Reiseziel erst nach Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt wurde, bevor die Entschädigung ausgezahlt wird (z. B. durch Flugtickets, Buchungsbelege). Wann ein Gebiet zum Risikogebiet erklärt wurde, lässt sich den Archivmeldungen auf der Homepage des Robert Koch-Institutes entnehmen.

Quelle: LBS/vbw

Die Speditions- und Logistikbranche – Architekten des Verkehrs und bedeutender Wirtschaftsfaktor

Der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e. V. wurde vor 75 Jahren gegründet und ist das Sprachrohr für die Bayerische Speditions- und Logistikbranche. Der Landesverband vertritt über 430 Mitglieder mit mehr als 30.000 Beschäftigten.

Die Speditions- und Logistikbranche ist die drittgrößte Branche in Deutschland, die unter Einsatz aller Verkehrsträger Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftverkehr Güter weltweit organisiert. Sie versorgt alle Bereiche der Wirtschaft mit logistischen Dienstleistungen, wird in die industriellen Produktionszyklen und Vertriebswege des Handels eingebunden und stellt damit eine unabdingbare Komponente für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes dar.

Weiterlesen ...

Akademie

Ausbildung, Weiterbildung + Jobs in Spedition & Logistik

zur Homepage   

Mitglied werden

Mitglied werden und von Vorteilen des LBS profitieren

Mitglied werden   

Brennpunkt

Brennpunkt Spedition und Logistik: weitere Themen

Brennpunkt   

Termine

Veranstaltungen, Ausschüsse und Seminare - LBS-Termine

Termine   

Adresse

LBS - Landesverband Bayerischer
Spediteure e.V.
Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München

Tel. 089 30 90 707 0
Fax 089 30 90 707 77

info [@] lbs-spediteure.de
www.lbs-spediteure.de

Ihre Kontaktdaten
Ihre Nachricht