Über ein Jahr nach Einführung des Mindestlohnes sieht der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. weiterhin Nachbesserungsbedarf in der Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes. „Obwohl es immer noch Unklarheiten und praxisferne Vorschriften im Mindestlohngesetz gibt, deren Korrektur wir seit Monaten einfordern, wird politisch bereits über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes diskutiert“ sagt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS.

Speditions- und Logistikunternehmen organisieren für Industrie und Handel täglich hunderte von Aufträgen in komplexen, grenzüberschreitenden Lieferketten. Gerade im internationalen Güterverkehr wird eine Vielzahl von in- und ausländischen Transportunternehmen als Auftragnehmer eingesetzt.

Durch die im Mindestlohngesetz implementierte Auftraggeberhaftung sind die Speditions- und Logistikunternehmen gezwungen sich – durch umfangreiche, von den Auftragnehmern einzufordernde Freistellungserklärungen – rechtlich abzusichern. „Der bürokratische Aufwand für unsere Unternehmen ist enorm und eine vollständige Kontrolle aller Auftragnehmer in der gesamten internationalen Lieferkette ist in der Praxis undenkbar“, sagt Brenner. „Daher fordern wir weiterhin, den grenzüberschreitenden Verkehr aus der Auftraggeberhaftung auszunehmen. Das gleiche gilt für den Transitverkehr, bei dem die Anwendung des Mindestlohngesetzes derzeit nur ausgesetzt ist“, sagt die LBS-Geschäftsführerin.

Seit August 2015 gilt außerdem eine nachgebesserte Mindestlohndokumentationsverordnung, die in der Speditions- und Logistikbranche aber zu keiner nennenswerten Erleichterung geführt hat, da die Verordnung zu eng gefasst ist. Wenn der Arbeitgeber einen Monatslohn von 2.000 € brutto verstetigt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat, ist keine Dokumentation nötig. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (z.B. längere Krankheit, unbezahlter Urlaub, Elternzeit usw.) werden nicht berücksichtigt. Der bisherige Schwellenwert von 2.958,00 € bleibt daher in den meisten Fällen erhalten, wenn – wie in der Speditions- und Logistikbranche nicht unüblich – kein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt gezahlt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Zahlung von Stundenlöhnen oder bei erheblichen, variablen Vergütungsbestandteilen sowie in den ersten zwölf Monaten des Beschäftigungsverhältnisses.

„Durch diese umfangreichen Bürokratievorschriften haben unsere Mitgliedsunternehmen erhebliche Mehraufwendungen zu verzeichnen“, sagt Brenner: „Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, das Mindestlohngesetz endlich praktikabel zu gestalten, die Auftraggeberhaftung im grenzüberschreitenden und im Transitverkehr aus dem Gesetz auszunehmen und die Dokumentationsvorschriften auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren.“

pdfLBS Brennpunkt - LBS fordert Abbau der Bürokratievorschriften im Mindestlohngesetz

Adresse

LBS - Landesverband Bayerischer
Spediteure e.V.
Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München

Tel. 089 30 90 707 0
Fax 089 30 90 707 77

info [@] lbs-spediteure.de
www.lbs-spediteure.de

Ihre Kontaktdaten
Ihre Nachricht