Der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. sieht in der Ausdehnung der Lkw-Maut einen weiteren Schritt in Richtung von noch mehr „Nutzerfinanzierung“. Höhe und Umfang weitergereichter Kosten unterliegen allerdings unternehmerischen Entscheidungen.

Nach der Ausdehnung der Mautpflicht auf Bundesstraßen im Juli 2018 wird mit der geplanten Erhöhung der Mautsätze zu Beginn des Jahres 2019 eine zweite massive Kostensteigerung für den Straßengüterverkehr innerhalb von sechs Monaten zu Buche schlagen. „Beide Erhöhungen müssen letztlich weitergegeben werden. Für unsere Unternehmen gilt: Wie bei jeder zusätzlichen Kostenposition wird jetzt die zusätzliche Bundesstraßen-Maut oder eine Erhöhung der Mautsätze in die Kalkulation für die Frachtkosten einfließen müssen“, so LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann.

Mit dem neuen Wegekostengutachten 2018-2022 hat das Bundesverkehrsministerium erstmals Zahlen vorgelegt, die sich aus den anstehenden Veränderungen und Erhöhungen bei der Lkw-Maut ergeben werden. Danach sollen zum 1. Januar 2019 neue Mautsätze in Kraft treten, die sich aus drei Teilmautsätzen: Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelastung zusammensetzen. Auf der Basis der ermittelten Wegekosten prognostiziert das Ministerium Mauteinnahmen in Höhe von jährlich durchschnittlich 7,2 Mrd. Euro, also etwa 2,5 Mrd. Euro mehr als im laufenden Prognosezeitraum 2014-2017.

Unterwegs zur Nutzerfinanzierung
Durch das umfassendere Mautsystem wird aus Sicht des LBS der fortschreitende politische Paradigmenwechsel hin zur „Nutzerfinanzierung“ sichtbar. Jeder Teilnehmer an der Lieferkette, vom Hersteller, über den Handel bis zum Endverbraucher, habe seinen Anteil an den gesamten mit der Lieferung verbundenen Kosten zu tragen. Der Gütertransport in Deutschland werde sich damit verteuern Was die Höhe der Mehrkosten im Einzelnen angeht, ließen sich allerdings keine Angaben machen: „Wie die Weitergabe der Mehrkosten erfolgt und in welchem Umfang diese Kosten weitergegeben werden, bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen“, verweist Lehmann auf marktwirtschaftliche Prinzipien.

Kräfte des Wettbewerbs am Werk
Im konkreten Fall bedeutet das aus ihrer Sicht: „Unternehmen, die heute Mautkosten auf ihren Rechnungen separat ausweisen, werden dies auch künftig tun. Andere, die eine Mischkalkulation betreiben, werden wohl von Fall zu Fall entscheiden, wie sie sich verhalten und mit ihren Kunden entsprechend verhandeln. Fakt ist, Transport ist kein Selbstzweck. Alle Beteiligten müssen über die zusätzlichen Kosten durch Mautausweitung und höhere Mautsätze reden. Die Speditions- und Logistikbranche kann diese Mehrbelastungen nicht tragen.“ Branchenbeobachter und der Verband sähen hier die Kräfte des Wettbewerbs wirken, die nicht unbedingt nur beim Preis ansetzen. So sei es denkbar, dass Unternehmen bestimmte Dienstleistungen auf die neue Situation anpassen, also z.B. einen bestimmten Stückgutverkehr „in die Region“ seltener oder gar nicht mehr anbieten, um die Kosten zu deckeln oder zu vermeiden.

Aufwand für Unternehmen beträchtlich
Zudem dürfe man nicht übersehen: Die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche haben, so der LBS, im Zuge der Mautneuordnung mehr Aufwand zu schultern als die reinen Streckenkosten. „Von den Investitionen und vom Umrüstungsaufwand her haben unsere Unternehmen hier eine Aufgabe zu stemmen, die nicht nebenher machbar und aus der Portokasse finanzierbar ist“, kommentiert Lehmann. Obwohl die meisten LBS-Mitglieder in ihren Fahrzeugen schon jetzt die Onboard-Units installiert haben, die für die Mautabrechnung auf Autobahnen erforderlich sind, müssen dort nun Software-Updates für die Bundesstraßen-Abrechnung erfolgen oder neue Units eingebaut und Fahrer geschult werden. Das Fahrzeug kann nicht eingesetzt werden – all das kostet zusätzlich Zeit und Geld.

Planungssicherheit braucht zuverlässige Zeitrahmen
„Unsere Unternehmen sind darauf vorbereitet, wie immer, wenn vorausschauende Planung gefragt ist“, so Lehmann. „Daher wäre es nur angebracht gewesen, wenn es seitens der Politik eine verlässlichere Terminierung gegeben hätte. Von der Planungssicherheit her sind längerfristig präzise Termine besser als die Verschiebungen, die wir beim neuen Mautsystem hatten. Schließlich müssen nicht nur die Installationen und die Schulungen des Personals in den Betriebsablauf eingebaut werden. Es müssen auch Verhandlungen mit Kunden geführt werden “ Dass den Verbänden in Verbindung mit dem ersten Entwurf für das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ nur zwei Arbeitstage zugestanden wurden, sei in diesem Zusammenhang nicht hinnehmbar. „In Erwartung hoher zusätzlicher Einnahmen war die Bundesregierung scheinbar eher an einer zügigen parlamentarischen Verabschiedung der neuen Mautsätze interessiert gewesen zu sein!“

Mautfreiheit für E-Lkw kaum wahrnehmbar
Unter diesen Umständen ist aus Sicht des LBS die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorerst abwartend und mit Vorsicht zu bewerten, dass Elektro-Lkw ab dem 1. Januar 2019 von der Lkw-Maut befreit werden sollen. Dies sei ein großer Anreiz für Transport-Unternehmen, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen, kündigte Scheuer zwar bei Vorstellung des Wegekostengutachtens an. „Nur ist das Angebot an Elektro-Lkw noch so schmal, die Zahl der Fahrzeuge so gering und die Leistungsfähigkeit der Nutzfahrzeuge so begrenzt, dass der damit verbundene Einspar-Effekt im Gesamtmarkt kaum wahrnehmbar sein dürfte“, kalkuliert der LBS. Die Einheitlichkeit der Mautsätze auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen führt zu einer deutlichen Erhöhung der Mautsätze für EURO VI-Fahrzeuge mit vier und mehr Achsen. „EURO VI-Fahrzeuge sind derzeit aber die serienmäßig verfügbaren umweltfreundlichsten Fahrzeuge auf dem Markt. Ihnen einen Teilmautsatz für externe Kosten der Luftverschmutzung in Höhe von 1,1 Cent/Fzg.km. anzulasten, ist völlig ungerechtfertigt. Gleiches gilt für die annähernd 60-prozentige Erhöhung des Mautsatzes für diese Fahrzeuge!“

Maut-Kontrolle schafft Wettbewerbsgerechtigkeit
Dass mit den frühzeitig installierten Kontrollsäulen bereits auffällige Signale zu der neuen Bundesstraßen-Maut gesetzt wurden, bewertet der LBS grundsätzlich positiv: „Als Verband ist uns, wenn wir schon über ein durchgängiges Mautsystem verfügen, vor allem an einer angemessenen Verbreitung solcher Mess- und Prüfpunkte gelegen. Dies ist aus unserer Sicht eine Frage der Wettbewerbsgerechtigkeit. Es soll sich keiner einen Vorteil erwerben können, weil die allgemeine Pflicht nicht hinreichend kontrolliert wird“, betont die LBS-Geschäftsführerin. „Unter diesem Aspekt ist auch zu sehen, dass wir uns massiv für einen bundesweit einheitlichen Satz bei der Bundesstraßen-Maut stark gemacht haben und diesen auch erreichen konnten. Es darf nicht sein, dass durch unterschiedliche Tarife Unternehmen und Regionen benachteiligt werden.“

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