(08.05.2020)

Der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei Park- und Haltezonen für den Lieferverkehr

„Nicht jede Ordnung führt zu aufgeräumten Zuständen.“ So kommentiert der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. die seit Ende April gültigen Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere beim Umgang mit innerstädtischen Park- und Haltezonen seien die jetzt getroffenen, bußgeld- und punktebewehrten Vorschriften alles andere als ausgegoren.

„Es ist ja erfreulich, wenn die neue, erstrebenswerte Vielfalt der City-Logistik ihren Ausdruck in einem eigenen, neuen Verkehrszeichen für Lastenräder findet. Damit lösen sich aber nicht die Konflikte, denen LKW und Transporter bei der Anlieferung und Abholung von Waren ausgesetzt sind“, schildert LBS-Geschäftsführerin das nunmehr vorhandene Dilemma.

Denn sobald solche Lieferfahrzeuge auf ausgewiesenen Fahrradspuren halten, riskieren sie – ähnlich wie Taxen oder Krankentransporte – drakonische Strafen bis hin zum Fahrverbot. „Gerade in Innenstädten wie München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder Würzburg besteht schon lange ein Zielkonflikt zwischen der Parkraumbewirtschaftung und den nötigen Haltebuchten für den Lieferverkehr“, so Lehmann. Die aktuelle Corona-Krise mache das in zweierlei Hinsicht besonders drastisch sichtbar: zum einen, weil viele Anwohner ihre privaten Fahrzeuge tagsüber zuhause parken und damit noch weniger Halteflächen für den Lieferverkehr verfügbar sind.

Zum anderen hat sich das Problem aus Sicht des LBS in jüngster Zeit dramatisch verschärft, weil der Onlinehandel und die damit verbundene höhere Warenverkehr zu höherem Liefervolumen und höheren Lieferfrequenzen geführt haben, ohne dass dafür entsprechend mehr Verkehrsraum bereitgestellt wurde. „Dass Fahrzeuge in zweiter Reihe mit eingeschaltetem Warnblinker anhalten müssen, hat nichts mit der Bequemlichkeit der Fahrer zu tun“, sagt Lehmann. „Es fehlt einfach vorne und hinten an angemessenen Stellflächen für die Zeit des Be- und Entladens.“

Der LBS fordert vor diesem Hintergrund eine dringende Aktualisierung innerstädtischer Parkraumkonzepte bzw. eine Aussetzung der StVO-Sanktionen gegen den Lieferverkehr, solange nicht sichergestellt ist, dass für Lieferfahrzeuge ausreichend legaler Halteraum verfügbar ist. „Der Handlungsbedarf besteht hier nicht bei den Logistikern, sondern bei der Kommunalpolitik“, betont die LBS-Geschäftsführerin. „Selbst wenn es möglich wäre, von heute auf morgen alle Lieferungen auf Lastenräder umzustellen – was wegen des Gewichts und des Formats bestimmten Liefergutes gar nicht praktikabel ist: Dann würden die vorhandenen Abstellflächen wegen der deutlich höheren Anzahl erforderlicher Fahrzeuge schon gleich zweimal nicht ausreichen.“

Der LBS appelliert vor diesem Hintergrund an den Bund, allen voran das Bundesverkehrsministerium, die neu in Kraft getretenen Regelungen der StVO nochmals konstruktiv-kritisch zu überdenken.

pdfLBS PM Mai 2020 STVO Nachholbedarf

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