(23.09.2015)

Der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. lehnt die Forderungen der Gewerkschaften, insbesondere der IG Metall, nach strikteren Regulierungen für Werk- und Dienstverträge ab. Werkverträge sind ein bewährtes Instrument, gleichzeitig Ergebnis der arbeitsteiligen Wertschöpfungskette und der hochgradigen Spezialisierung der deutschen Wirtschaft. Gerade Speditions- und Logistikunternehmen sind schon lange nicht mehr nur Transportdienstleister, sondern besitzen als Schnittstelle zur verladenden Industrie zusätzlich entscheidende Kompetenzen beispielsweise in Fragen des Bestandsmanagements, der Produktionsversorgung oder bei der Material- und Warensteuerung. Der Werkvertrag ist hier ein unverzichtbares Mittel der Zusammenarbeit.

„Bei der Auslagerung von industrienahen Dienstleistungen an Speditions- und Logistikunternehmen geht es vor allem um Kompetenzgewinn und Effizienz“, sagt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS. Dies hilft die Stückkosten für das Endprodukt zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu steigern. Im Umkehrschluss sichert diese Arbeitsteilung Arbeitsplätze in Deutschland bei Werkvertragsunternehmen als auch auf der industriellen Auftraggeberseite.

Der LBS wehrt sich gegen den Vorwurf, Werkverträge seien per se Instrumente des Lohndumpings. Der Tariflohn in der bayerischen Speditions- und Logistikbranche beginnt bei 11 Euro 74. Die Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und haben gleiche Rechte wie Kündigungsschutz, Arbeitsschutz etc.. Der Vorwurf arbeitsrechtliche Standards würden unterboten, läuft damit ins Leere. Scheinwerkverträge sind dagegen nach geltendem Recht verboten und hierfür existieren ausreichend gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten.

Die Entscheidung, ob Wertschöpfung im eigenen Unternehmen erfolgt oder ausgelagert wird, muss eine freie unternehmerische Entscheidung bleiben. Allein der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die Auslagerung von Tätigkeiten an Werkvertragsunternehmen ist damit nicht Sache des Betriebsrates. Eine Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Entscheidung über den Einsatz von Werkvertragsunternehmen lehnt der LBS deshalb entschieden ab.

„Werk- und Dienstverträge sind elementarer Bestandteil einer arbeitsteiligen, hochgradig spezialisierten Wertschöpfungskette. Gerade hier werden Innovationen geschaffen und die Qualität der Arbeitsschritte gesteigert“, sagt Brenner. „Eine weitere gesetzliche Regulierung schnürt die unternehmerische Freiheit ein und gefährdet Deutschland als wirtschaftlichen Spitzenstandort“.

pdfWerkverträge stärken Deutschland als wirtschaftlichen Spitzenstandort

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