(12.12.2013)

Die mit dem neuen Seehandeslrecht verbundenen Änderungen - auch im allgemeinen Transportrecht - haben es u.a. erforderlich gemacht, den ADSp-Hinweis auf Briefbögen und sonstigen vertragsbegründenden Schriftstücken der neuen Rechtslage anzupassen. In diesem Zusammenhang war es auch erforderlich, den geänderten ADSp-Hinweis auch auf dem FIATA Forwarders Certificate of Receipt (FCR) anzubringen.

Aus diesem Grund wurde auf der Seite mit den Ladungsinformationen folgender Hinweistext
aufgenommen:

Die Durchführung des Auftrags erfolgt ausschließlich aufgrund der ADSp, jeweils neueste Fassung, die umseitig auszugsweise abgedruckt sind und auf Verlangen in vollständiger Form zugesandt werden können. Bitte beachten Sie den umseitig abgedruckten, ergänzenden Hinweis zu den ADSp.

In englischer Sprache:
The execution of the order will be effected exclusively in accordance with the ADSp, in each case with the latest edition, which are in part printed overleaf. A full version can be provided on request. Please follow our complementary note to the ADSp printed overleaf.

Auf der Seite mit dem zweisprachigen Auszug der ADSp wurde der vom DSLV zur unverbindlichen Anwendung empfohlene ADSp-Hinweis aufgenommen:

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.

In englischer Sprache:
We operate exclusively in accordance with the latest version of the Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - ADSp - (German Freight Forwarders' General Terms and Conditions). These limit in clause 23 ADSp the legal liability for damage to goods in case of damage to goods whilst in the care of a forwarder to € 5/kg, in accordance with Art. 431 of the German Commercial Code (HGB); in case of multimodal transports including sea transport to 2 SDR/kg. In addition the liability is limited to € 1 Million per damage respectively to € 2 Million per event or 2 SDR/kg whichever is the greater. The parties agree subsidiary, that (1) clause 27 ADSp does neither extend the liability nor the responsibility of the forwarder for agents, servants, employees or crewmembers beyond legal regulations as Art. 507 HGB, Art. 25 MC, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI for the benefit of the principal, (2) the freight forwarder as a sea carrier is only liable for fault of his own part in case of risks provided in Art. 512 paragraph 2 no. 1 HGB such as default in navigation of the ship or fire on board and (3) the freight forwarder as a carrier defined in CMNI is relieved of liability in compliance with the requirements provided in Art. 25 paragraph 2 CMNI such as default in navigation of the ship, fire on board or defects of vessel.

Ab sofort erhalten alle Bezieher von FIATA FCR-Dokumenten automatisch die neuen Vordrucke zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Neudruck wurde in Auftrag gegeben. Die weitere Verwendung von „alten" FIATA FCR-Vordrucken ohne die vorgenannten ADSp-Hinweise ist unter Haftungsgesichtspunkten nicht zu empfehlen. Wenn Sie die alte FIATA FCR-Vordrucke vernichten, denken Sie bitte daran, den Nummernkreis nachvollziehbar zu dokumentieren, um den Verbleib auf Verlangen des VHSp jederzeit
nachweisen zu können.

An dieser Stelle erlauben wir uns noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine Weitergabe der FIATA-Vordrucke an fremde Firmen oder andere Betriebe des eigenen Unternehmens, die nicht Mitglied in einem Landesverband des DSLV sind, nicht erlaubt ist. Eine Benutzung der Dokumente durch derartige Firmen/Betriebe stellt eine rechtswidrige Verletzung des der FIATA zustehenden Urheberrechts dar.

 

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Der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e. V. wurde vor 75 Jahren gegründet und ist das Sprachrohr für die Bayerische Speditions- und Logistikbranche. Der Landesverband vertritt über 430 Mitglieder mit mehr als 30.000 Beschäftigten.

Die Speditions- und Logistikbranche ist die drittgrößte Branche in Deutschland, die unter Einsatz aller Verkehrsträger Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftverkehr Güter weltweit organisiert. Sie versorgt alle Bereiche der Wirtschaft mit logistischen Dienstleistungen, wird in die industriellen Produktionszyklen und Vertriebswege des Handels eingebunden und stellt damit eine unabdingbare Komponente für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes dar.

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