(22.03.2013)

Stichtag für die 24-monatige Gültigkeitsdauer von DGR-Schulungen ist künftig nicht mehr das Datum der Abschlussprüfung, sondern das Ende des Monats, in dem die Abschlussprüfung stattgefunden hat.

Gefahrgut-Schulungen für den Lufttransport müssen bekanntlich innerhalb von spätestens 24 Monaten wiederholt werden. Ab 2013 wird diese Frist erst ab dem Ende des Monats, in dem die Abschlussprüfung stattgefunden hat, gerechnet. Bisher begann die Frist bereits am Tag der Abschlussprüfung zu laufen.

Auf eine entsprechende Änderung in den Gefahrgutvorschriften für den Lufttransport (ICAO TI* bzw. IATA DGR**) weist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hin. Die neue Regelung erhöht die zeitliche Flexibilität, so dass Ausnahmegenehmigungen durch das LBA bei nur wenigen Tagen „Überziehung" überflüssig werden.

Fand also beispielsweise die Abschlussprüfung am 8. März 2013 statt, so kann als Ablaufdatum entweder der „31. März 2015" oder nur „März 2015" im DGR-Zertifikat eingetragen werden. Die Wiederholungsschulung kann weiterhin innerhalb von drei Monaten vor dem Ablauf der Gültigkeit stattfinden. Im vorgenannten Beispiel könnte dies dann im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis spätestens 31. März 2015 erfolgen.

*ICAO TI: International Civil Aviation Organization, Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air
**IATA DGR: International Air Transport Association, Dangerous Goods Regulations

 

Quelle: DSLV

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