(24.10.2019)

Ob ein ungeregelter Austritt (No Deal-Brexit) des Vereinigten Königreichs aus der EU mit Ablauf des 31. Oktober noch in letzter Minute verhindert werden kann, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen. Für den Fall eines No Deal-Brexit hat die deutsche Zollverwaltung mit ATLAS - Info 3484/19 vom 23. Oktober 2019 darüber informiert, dass für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens gelten.

Die ATLAS-Info erläutert zudem die Auswirkungen des Brexit auf diverse ATLAS-Anwendungen und legt Ausfallzeiten aufgrund der erforderlichen Wartungsarbeiten fest:

 Wartungsfenster „Brexit“

Für die aufgrund des Brexits erforderlichen Wartungsarbeiten sind folgende Ausfallzeiten geplant:

Freitag, 1. November 2019 um 00:00 Uhr bis voraussichtlich 09:00 Uhr (CET)

Während dieser Wartungsarbeiten ist der Nachrichtenverkehr im IT-Verfahren ATLAS Einfuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr (AES) nicht möglich.

Ferner stehen die Internetanwendungen

  • EZT-online Auskunft
  • Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA)
  • Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
  • Internet-Versandanmeldung (IVA)
  • Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)
  • Internetantrag-AEO (IAEO)
  • Internet-Statusauskunft (ISA)
  • Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)

für die Dauer der Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.

 EORI-Nummern

Mit Wirksamkeit des Brexit werden am 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) alle im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) erteilten EORI-Nummern beendet. Britische Wirtschaftsbeteiligte können bereits im Vorfeld eine EORI-Nummer in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl beantragen. In Deutschland beantragte EORI-Nummern werden erst nach Vollzug des Brexit am 1. November 2019 aktiviert und an die zentrale Datenbank in Brüssel hochgeladen.

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass dort das zentrale System vom 30. Oktober bis 3. November 2019 nicht zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund können Anträge auf Erteilung einer EORI-Nummer oder Änderungen zu bestehenden EORI-Nummern nur bis spätestens 28. Oktober und nach dem 5. November 2019 durch die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement bearbeitet werden.

Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter

Mit Wirksamkeit des Brexit werden sämtliche Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter beendet.

 EAS

Für die Abgabe einer ESumA bzw. ASumA in ATLAS EAS wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der SumA-Verantwortliche zwingend im Besitz einer EORI-Nummer sein muss. Die Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten durch Angabe des Namens/der Firmenbezeichnung und der Adressdaten ist nicht möglich.

 ATLAS SumA

Vorzeitige SumA, die ab Wirksamkeit des Brexit beendete, britische EORI-Nummern enthalten, können nicht mehr bestätigt werden. Es müssen bei Bedarf neue SumA übermittelt werden.

 ATLAS Einfuhr

Zollanmeldungen vor Gestellung, die ab Wirksamkeit des Brexit beendete, britische EORI-Nummern zum Anmelder, Vertreter oder Für Rechnung enthalten, können nicht mehr bestätigt werden. Es müssen bei Bedarf neue Zollanmeldungen übermittelt werden. Zollanmeldungen nach Gestellung, für die noch keine Annahme ausgesprochen wurde und die ab Wirksamkeit des Brexit beendete, britische EORI-Nummern zum Anmelder, Vertreter oder Für Rechnung enthalten, können nicht mehr angenommen werden. Es müssen bei Bedarf neue Zollanmeldungen übermittelt werden.

 ATLAS Versand

Das Vereinigte Königreich hat fristgerecht eine Beitrittserklärung zum Gemeinsamen Versandübereinkommen hinterlegt. Dieser Beitritt zum Versandübereinkommen wird erst dann wirksam, wenn der Brexit eintreten sollte. Dadurch ist eine lückenlose Fortführung bereits laufender Versandverfahren gewährleistet.

Bei einem Beitritt von GB zum Versandübereinkommen besteht die Möglichkeit, dass GB als ausgeschlossenes Land in den bestehenden Bewilligungen erfasst werden kann. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung des Bürgen (bei GE-Bewilligungen) bzw. des Bewilligungsinhabers (bei BE-Bewilligungen) erforderlich. Etwaige Änderungen an bestehenden GE- und BE-Bewilligungen können erst ab dem 1. November 2019 von den zuständigen HZÄ vorgenommen werden, um nicht bei einer kurzfristigen Verschiebung des Brexit einen nicht rechtskonformen Stand der GE- oder BE-Bewilligungen herbeizuführen.

 ATLAS Ausfuhr

Mit Wirksamkeit des Brexit werden das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) am 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) dem Versandübereinkommen beitreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland „GB“ als Art der Anmeldung (Ausfuhr) „EU“ anzugeben.

TARIC/EZT

Bei der Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr

  • aus dem Vereinigten Königreich oder
  • von den britischen Kanalinseln Jersey, Guernsey und Alderney oder
  • aus den britischen Überseegebieten Anguilla (AI), Bermuda (BM), Falklandinseln (FK), Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln (GS), Britisches Territorium im Indischen Ozean (IO), Kaimaninseln (KY), Montserrat (MS), Pitcairn-Inseln (PN), Britische Jungferninseln (VG), St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha (SH) sowie Turks- und Caicosinseln (TC)

werden ab 1. November 2019 die Drittlandszollsätze angewendet. Das Vereinigte Königreich wird wie jedes andere Drittland behandelt, mit dem die EU keine präferenziellen Handelsbeziehungen unterhält oder ein Zoll- oder sonstiges Abkommen oder entsprechende Vereinbarungen hat. Dies gilt auch für die überseeischen Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten. Des Weiteren sind bei der Ein- oder Ausfuhr die Anmelde- und Vorlagepflichten für Dokumente nach dem Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht sowie für Verbote und Beschränkungen gemäß TARIC/EZT anzuwenden.

Verschiebung, Absage des Brexits oder Annahme eines Deals

Im Fall einer Verschiebung, einer kurzfristigen Absage des Brexit oder der Annahme eines Brexit-Deals kann das dafür vorgesehene Wartungsfenster entfallen.

 Weitere Informationen zum Brexit

Die ATLAS-Info 3484/19 erhalten Sie unter diesem Link.

Weitere Informationen zum Brexit können auf der Website des Zolls abgerufen werden.

Quelle: DSLV

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