Der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. warnt vor falschem Ehrgeiz bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans für München. Nur ein gut funktionierender Verteilerverkehr kann die Versorgung der Stadt München sicherstellen.

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts ist der Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan der Stadt München so zu ändern, dass die in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte (Feinstaub, Stickoxide) schnellstmöglich eingehalten werden. Die Regierung von Oberbayern ist dazu mit der inzwischen 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beauftragt. Die Stadt München soll sich in die Maßnahmenplanung einbringen.

Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Einführung einer blauen Plakette für die Umweltzone. Der LBS hat grundsätzlich keine Bedenken bei diesem Vorschlag. Jedoch müssen neben LKW der Euro VI Klasse auch Fahrzeuge der Euro V Klasse diese Plakette erhalten. Ebenso gilt das für entsprechend umgerüstete ältere Fahrzeuge mit vergleichbar guten Emissionswerten. Euro VI ist erst seit Anfang 2014 für alle neu zugelassenen LKW bindend. Das heißt, Fahrzeuge aus dem Jahr 2013 würden unter Umständen aus der Umweltzone ausgeschlossen. Die gesetzlichen Grenzwerte für Euro V LKW erfüllen aber hohe Umweltstandards und haben sehr reduzierte Stickstoffoxidemissionen. Im Vergleich zur Euro 0 Klasse sind die vom Gesetzgeber geforderten Stickstoffoxid-Emissionen bei schweren LKW der Euro V Klasse bereits um 86 Prozent zurückgegangen. Bei der Euro VI Klasse beträgt dieser Wert 97 Prozent (Quelle: UBA).

Natürlich begrüßt der LBS Projekte im Bereich grüne Citylogistik. Allerdings fußen nach Ansicht des Verbandes die Überlegungen auf einer falschen Datengrundlage. So wird angegeben, dass der städtische Lieferverkehr zu 82 Prozent mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen gefahren wird. Zahlenbasis sind die in München gemeldeten Fahrzeuge. Mittlerweile sitzen jedoch die meisten Spediteure außerhalb Münchens, so dass die Lieferfahrzeuge gar nicht in München zugelassen sind. Nach Auswertung der Angaben unserer Mitglieder werden die Anlieferungen in die Münchner Innenstadt tatsächlich mit Fahrzeugen von bis zu 18t erledigt, die Großmarkthallen werden auch mit größeren Fahrzeugen bis zu 40t beliefert. Der Schluss, dass Kleintransporte und Lastenfahrräder den Münchner Lieferverkehr bewältigen können, ist somit falsch. Eines der namhaftesten, weltweit agierenden Speditionsunternehmen im Großraum München hat beispielsweise 2014 täglich insgesamt 75t bis 80t Ware in die Münchner Innenstadt geliefert. Dies entspricht ca. 18 bis 20 Lkw mit schwerpunktmäßig 12 t, teilweise 7,5t bzw. 18t und drei bis fünf Sattelaufliegern.

Um diese Zahlen ins Verhältnis zu setzen, ein abstraktes Rechenbeispiel: Kleintransporter (3,5t zGG) haben eine durchschnittliche Nutzlast von 1,5t. Das genannte Unternehmen müsste um 80t täglich in die Münchner Innenstadt zu bringen, mit einem Kleintransporter mindestens 54 Fahrten machen. Und diese Rechnung gilt nur bei voller Auslastung und Nutzlast.

Bei Lastenfahrrädern sieht dieses Gedankenspiel wie folgt aus: Fahrradkuriere sind in der Lage, Lasten mit 250 Kilogramm zu transportieren. Würden diese also die Last von 80t täglich in die Münchner Innenstadt fahren, würden sie 320 Fahrten bei voller Auslastung benötigen.

Sowohl im Bereich der Kleintransporter als auch der Lastenfahrräder würden die Personalkosten den wirtschaftlichen Rahmen sprengen. Zumal die Kleintransporter allein durch ihre Anzahl die Emissionen sicher nicht verringern, sondern vervielfachen würden. Hinzukommt, dass es sich regelmäßig um Palettenware handelt und diese mit riesigem Kostenaufwand umgepackt werden müsste.

Das Fazit des LBS: Der Verteilerverkehr in München ist ohne Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5t nicht machbar und größere Fahrzeuge der Euro V und Euro VI Klasse sind daher unverzichtbarer Bestandteil der Innenstadtversorgung.

pdfLBS zur Luftreinhalteplanung für München

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