Mit Blick auf den Klimawandel und immer knapper werdende Ressourcen sind die bayerischen Speditions- und Logistikunternehmen bestrebt – neben anderen klimafreundlichen Technologien – den Einsatz von E-Fahrzeugen zu steigern. Im Segment der LKW über 3,5t scheitert das aber in der Praxis u.a. am mangelnden Fahrzeugangebot. Derzeit gibt es nur vereinzelt Fahrzeugmodelle singulärer Hersteller, die in Pilotverfahren gerade erst getestet werden. Für die vielfältigen Anforderungen in der Speditions- und Logistikbranche ist dies nicht ausreichend. Deshalb unterstützt der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. die Bemühungen des Bundes, des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen Elektromobilität zu fördern, mahnt aber bessere Rahmenbedingungen an.

Die Speditions- und Logistikbranche ist eine zukunftsorientierte, innovationsoffene Branche, mit der grundsätzlichen Bereitschaft in neue Technologien zu investieren, wenn sie technische Vorteile bringt und wirtschaftlich ist. Bereits heute treten im Bereich der großen Nutzfahrzeuge einzelne LBS-Mitgliedsunternehmen in Vorleistung und planen, aufgrund der fehlenden Angebote, eigene E-LKW in Kooperation mit singulären Fahrzeugherstellern zu entwickeln.

Unter den jetzigen Voraussetzungen ist allerdings für elektrisch betriebene LKW nur ein enger Einsatzbereich denkbar. Die Fahrzeuge könnten im Verteilerverkehr in der Innenstadt eingesetzt werden oder beispielsweise im Pendelverkehr zwischen Logistikzentrum und Fertigungsstätte. Die noch zu geringe Reichweite der Fahrzeuge schließt lange Überlandfahrten bzw. den Einsatz im Fernverkehr allerdings aus. Zudem ist für einen verlässlichen Einsatz eine flächendeckende Abdeckung mit Ladestationen unumgänglich. Daher muss aus Sicht des LBS das Netz an öffentlichen Ladestationen dringend erweitert und der Bau der Ladeinfrastruktur erleichtert und stärker gefördert werden.

Dem LBS ist es zudem nicht ersichtlich, warum die im Elektromobilitätsgesetz beschriebenen Bevorrechtigungen nicht für größere Nutzfahrzeuge gelten. Die Fahrzeugklassen N2 (mehr als 3,5t zGG) und N3 (mehr als 12t zGG) profitieren nicht von den Vorteilen des Gesetzes (Ausnahmen sind elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2, wenn diese mit einem Führerschein der Klasse B betrieben werden dürfen). Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.

Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen, zum Beispiel Sonderabschreibungsmöglichkeiten unumgänglich, um die hohen Anschaffungskosten der wenigen E-LKW, die überhaupt auf dem Markt existieren, abzufedern. Daher unterstützt der LBS den Gesetzentwurf des Bundesrates, der eine solche Sonderabschreibung vorsieht. Allerdings ist dieser dahingehend zu ändern, dass Steuererleichterungen auch für größere Nutzfahrzeuge gelten.

„Auch wenn die Bestrebungen zur Verkehrsverlagerung bestmöglich umgesetzt werden, wird in den kommenden Jahren der Straßengüterverkehr weiter zu nehmen. Mit Blick auf den Klimawandel ist es von größter Bedeutung, dass alternative Antriebstechnologien gefördert werden und so zumindest im Verteilerverkehr mittelfristig eine wettbewerbsfähige Alternative für herkömmliche LKW darstellen“, sagt Brenner: „Jedoch kann dies nur gelingen, wenn die richtigen Voraussetzungen seitens des Gesetzgebers geschaffen werden“.

pdfSpeditions- und Logistikbranche braucht bessere Rahmenbedingungen für Elektromobilität

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