Am 1. Januar 2017 trat in Österreich das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. „Die bürokratischen Hürden, die das österreichische Bundesministerium der Finanzen in der Ausgestaltung der Mindestlohnmeldeverpflichtungen vorsieht, erschweren den grenzüberschreitenden Verkehr in einem bislang nicht bekannten Ausmaß“, kommentiert Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure, die neue österreichische Bestimmung. „Die Auswirkungen dieses Gesetzes treffen unsere Speditions- und Logistikbranche zudem überraschend, denn noch im November vergangenen Jahres ergaben Anfragen bei der Wirtschaftskammer Österreich keinerlei Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Ausdehnung der Mindestlohnmeldeverpflichtungen“, fügt Brenner hinzu.

Die Einführung der Meldeverpflichtung sieht zunächst für jeden Mitarbeiter ab dem ersten Tag des Inkrafttretens die Mitführung eines sogenannten A1-Formulars seiner zuständigen Krankenkasse vor. Zusätzlich müssen alle ent-sandten Mitarbeiter den Arbeitsvertrag, die jeweils aktuelle Lohnabrechnung, im Zeitalter des elektronischen Zahlungsverkehrs eine Kopie der Lohnüberweisung sowie weitere Unterlagen, betreffend den Nachweis der Lohneinstufung (etwa Ausbildung und Vordienstzeiten) im gewerblichen Güterkraftverkehr mitführen.

Weiterhin ist grundsätzlich für jede Grenzüberschreitung eine gesonderte Meldung der Entsendung vorab über ein Onlineportal erforderlich, die ebenfalls zum Nachweis im Fahrzeug mitzuführen ist. „Unsere Mitgliedsunternehmen führen zahlreiche, oftmals tägliche Fahrten nach Österreich durch und müssen hier das oben genannte mehrseitige Formblatt für jeden Mitarbeiter für jeden Tag teilweise mehrmals übersenden“, erläutert Brenner den Bürokratiemehraufwand. Wird beispielsweise Sammelgut nach Österreich transportiert, werden oftmals ca. 20 Einzelzustellungen erforderlich, deren Empfänger mit vorheriger Routenplanung einzeln angegeben werden müssen. Selbst Abweichungen von der zunächst angegebenen Routenplanung müssen nachgemeldet werden. Der Prozess wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Formulare für den elektronischen Versand ungeeignet sind, da die Eingabe einer Vielzahl von Be- und Entladestellen nicht vorgesehen ist.

„Wir haben immer davor gewarnt, dass mit der Einführung des deutschen Mindestlohns andere EU-Länder eigene Regelungen schaffen und unterschiedliche Kontrollmechanismen die Folge sind. Deshalb setzen wir uns gewerbepolitisch europaweit für eine stärkere Vereinheitlichung ein. Die jetzigen Regelungen stellen eine erhebliche Einschränkung des freien Warenverkehrs dar“, so Brenner abschließend.

LBS Brennpunkt - Neue bürokratische Hürden durch ausufernde Meldepflichten im grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich.pdf

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