(09.10.2025)
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, batterieelektrisch und wasserstoffbetriebene schwere Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031 von der Lkw-Maut zu befreien. Sofern der Rat zustimmt, entsteht Planungssicherheit für Speditionen, die bereits in alternative Antriebe investiert haben. Die Reform der Eurovignetten-Richtlinie ist damit auf einem grundsätzlich guten Weg – für eine schnelle Dekarbonisierung und gleichzeitig gerechte Bepreisung des Straßengüterverkehrs sind allerdings weitere Schritte erforderlich:
- Anerkennung CO₂-neutraler Kraftstoffe: Die Klimawirkung alternativer, flächendeckend verfügbarer Kraftstoffe wie HVO100 und BioCNG/LNG muss bei der Bemessung der CO₂-Komponente in der Lkw-Maut berücksichtigt werden.
- Vermeidung von CO2-Doppelabgaben durch ETS II: Die Einführung des europäischen Emissionshandels für den Straßenverkehr darf nicht neben der Maut für dieselbetriebene Lkw zu einer mehrfachen Anlastung von CO2-Abgaben und damit zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Unternehmen führen.
Auch der Deutsche Bundestag muss handeln, um Rechts- und Planungssicherheit herzustellen:
- Berücksichtigung der verlängerten Gebührenbefreiung im Mautgesetz: Die Beschlüsse Brüssels müssen zeitnah in nationales Recht überführt werden – am besten bereits im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren zum 4. Mautrechtsänderungsgesetz.
- Rückführung der Mauteinnahmen: Die Einnahmen aus der Lkw-Maut – aktuell über 13 Milliarden Euro jährlich – müssen konsequent zur Finanzierung des Erhalts der Straßen des Bundes und zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs eingesetzt werden. So wird der Finanzierungskreislauf Straße geschlossen. Auch hierfür böte das 4. Mautrechtsänderungsgesetz die passende Gelegenheit.
Quelle: DSLV