(11.01.2018)

Ab 15. Januar 2018 wird in der Regensburger Altstadt eine Umweltzone eingeführt. Künftig dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder einer Ausnahmegenehmigung in den Stadtkern fahren. Über Ausnahmegenehmigungen will die Stadt streng entscheiden. Dafür gilt zunächst der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“. Kann ein Fahrzeug nicht nachgerüstet werden, ist eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung möglich, die maximal für ein Jahr gültig und kostenpflichtig ist. Eine Ausnahmegenehmigung kann auch für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern beantragt werden.

Regensburg ist ab Mitte Januar die vierte Stadt in Bayern mit einer Umweltzone. In München, Augsburg und Neu-Ulm existieren diese Zonen bereits. „Für die Einhaltung von Luftreinhalteplänen sind die Umweltzonen wichtige Meilensteine. Wir möchten an dieser Stelle allerdings vor bürokratischen Hürden für die Innenstadtversorgung von Regensburg warnen, für die gut funktionierende Verteilerverkehre benötigt werden“, bezieht Sabine Lehmann, Geschäftsführerin des LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure, Stellung.

pdfLBS warnt vor bürokratischen Hürden für Verteilerverkehre in den Umweltzonen.pdf

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