(15.05.2019)

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur systematischen Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber wird dem Bedarf der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität von Arbeitszeiten nicht gerecht. Diese Einschätzung teilt der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. mit zahlreichen anderen Branchen- und Arbeitgeberverbänden.

„Das Urteil, das im Sinn der Arbeitnehmerrechte und mit Gesundheitsschutz ar-gumentiert, erinnert ein bisschen an eine Reise mit der Zeitmaschine.“, kommentiert LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann die Entscheidung des Gerichts. „Alle Bemühungen und Errungenschaften zu mehr Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Sinn von Work-Life-Balance oder Vertrauensarbeitszeit werden damit zwischen Zeiterfassung und Aktendeckeln zerrieben. Wir wollen eine Arbeitswelt 4.0 mit mehr Flexibilität und reaktivieren dazu ein Prinzip aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts: die Arbeitszeitkontrolle – flächendeckend mittels Stempeluhr? Das ist aus der Zeit gefallen. Dabei ist es egal, ob man die Arbeitszeit mit Stempelkarte oder Smartphone erfasst.“

Aus Sicht des LBS mangelt es auch heute schon in Deutschland und hier speziell in der Speditions- und Logistikbranche nicht an Vorschriften und Regeln, um ordentliche und sozialverträgliche Arbeitszeiten und deren Einhaltung sicherzustellen.

Mehr als durch eine gerichtlich verordnete Stechuhr wäre durch eine stärkere Fle-xibilisierung der Arbeitszeit innerhalb der europarechtlichen Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie gewonnen, also eine Abkehr von der werktäglichen Höchstarbeitszeit zu einer wöchentlichen Betrachtung. „Es sind gerade die Arbeitnehmer, die sich mehr Gestaltungsfreiraum in ihren Arbeitszeiten wünschen, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können“, berichtet Lehmann.

Zukunftsorientierte Unternehmen, die sich in einem kontinuierlichen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte befinden, wüssten genau, dass sie diese nicht mit unattraktiven Arbeitszeiten oder der Aussicht auf zahllose Überstunden gewinnen könnten. Sie haben darum in vielen Fällen unternehmensspezifische Modelle ent-wickelt, die auf individuelle Situationen der Arbeitnehmer zugeschnitten sind und oftmals ganz unterschiedliche Varianten von Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitszeit anbieten. Lehmann: „Die hier zu erwartende Bürokratie für eine systema-tische Erfassung konterkariert die Flexibilität und Kreativität im Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmern. Hier bleibt nunmehr abzuwarten, wie der Gesetzgeber künftige Regelungen ausgestaltet.“

pdfLBS_Pressemitteilung_Mai_2019_Arbeitszeiterfassung

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