(18.02.2025)
Das automatisierte Fahren ist eine Schlüsseltechnologie und hat das Potenzial, Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit im Verkehr zu revolutionieren sowie neue Innovations- und Wertschöpfungschancen zu schaffen. Bayern ist mit seinem starken Innovationsökosystem aus führenden Automobilherstellern, Zulieferern, Start-ups und Forschungseinrichtungen bereits gut aufgestellt.
Bei dem von Bayern Innovativ initiierten und moderierten Workshop „Automatisiertes Fahren in Bayern etablieren und skalieren“ Ende November 2024 wurden konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen erarbeitet, um autonome Mobilitätsangebote in Bayern voranzutreiben.
Trotz dieser Stärke zeigt sich im internationalen Wettbewerb eine Lücke zwischen technologischer Spitzenleistung und der breiten Umsetzung in marktfähige Produkte und Geschäftsmodelle. Während die USA und China bei der Einführung von Level-4-Fahrfunktionen an Tempo gewinnen, liegt Deutschland in der praktischen Umsetzung zurück.
Dennoch bietet Bayerns Expertise die Chance, diesen Rückstand aufzuholen und eine führende Rolle einzunehmen. Um dies zu erreichen, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Förderung von Kooperationen sowie der Ausbau intelligenter Infrastruktur notwendig.
Grundsätzlich wurde es positiv bewertet, dass mit der „Autonomes Fahren Genehmigungs- & Betriebsverordnung“ (AFGBV) ein initialer Rechtsrahmen für den Einsatz von automatisierten Fahrzeugen geschaffen wurde. Auch die Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurde lobend erwähnt. Kritisch betrachtet wurde bei dem Workshop die bestehende Komplexität bei der Regulatorik: "Herausforderungen bestehen dennoch aufgrund der Komplexität des regulatorischen Rahmens: Nachdem die Bediengebiete für automatisierte Verkehre in Landesbehörden
beantragt und genehmigt werden, müssen sich Anbieter künftig neben dem KBA auch mit der jeweils zuständigen Landesbehörde abstimmen. Grundsätzlich ist bei der Genehmigung von Betriebsbereichen die Einbeziehung einer lokal ansässigen Behörde aus Sicht der öffentlichen Hand notwendig und sinnvoll", heißt es im Abschlussbericht (siehe Anhang). "Zugleich erschwert dieser Prozess einerseits die Einrichtung von bundeslandübergreifenden Verkehren und stellt insbesondere für Anbieter, die in mehreren Bundesländern tätig sind, einen enormen Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand dar. In diesen Fällen sollten Lösungen mit weniger Abstimmungsaufwand geschaffen werden."