(10.08.2022)
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 ein Gesetzespaket (sog. „Osterpaket“) zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gebilligt. In dessen Rahmen hat die Bundesregierung ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Weg gebracht, das erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet ist.
Dabei wird unter anderem das Ausbauziel der erneuerbaren Energien für 2030 auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs angehoben. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung sollen vor allem den Importbedarf fossiler Energien und dadurch die Abhängigkeit von Erdgasimporten reduzieren.
Daraus folgt, dass im Jahr 2030 insgesamt rund 600 TWh Strom in Deutschland aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden sollen. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland sogar nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen und die Stromversorgung damit weitestgehend unabhängig von fossilen Energieimporten werden.
Darüber hinaus legt das Gesetz fest, dass sich bei der Förderung von Biomasse stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke fokussiert werden wird. Dabei werden die Ausschreibungsmengen für Biomasse stufenweise reduziert und für Biomethan ab 2023 auf 600 MW pro Jahr erhöht. Biomethan darf künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden. Außerdem soll die begrenzte Ressource Biomasse künftig verstärkt in schwer zu dekarbonisierenden Bereichen wie Verkehr und Industrie eingesetzt werden. Des Weiteren initiiert das EEG eine gesicherte Nachfrage für über 11.800 MW an Wasserstofftechnologien. Demnach hat die Bundesregierung erstmalig Ausschreibungen für grüne Wasserstoffprojekte im Gesetz vorgesehen. Die Ausschreibungen sollen bereits 2023 starten.
Insgesamt sieht das Gesetz nun drei wesentliche Instrumente für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft vor:
- Ausschreibungen über insgesamt 4.400 MW für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung (§39o EEG)
- Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus grünem Wasserstoff mit einem Gesamtvolumen von 4.000 MW (§39p EEG)
- Ausschreibungen von systemdienlichen mit Elektrolyseuren erzeugtem grünen Wasserstoff mit einem Gesamtvolumen von 3.000 MW (§3 Nummer 27a EEG)
Quelle: DSLV